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   BVerwG, 28.01.1985 - 9 B 268.84   

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https://dejure.org/1985,8366
BVerwG, 28.01.1985 - 9 B 268.84 (https://dejure.org/1985,8366)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1985 - 9 B 268.84 (https://dejure.org/1985,8366)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1985 - 9 B 268.84 (https://dejure.org/1985,8366)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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  • BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81

    Anwaltsverschulden

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1985 - 9 B 268.84
    Dabei übersieht der Kläger, daß es auch im Falle einer Mandatskündigung zu den Pflichten seiner ursprünglichen Prozeßbevollmächtigten gehörte, ihn oder seinen neuen Prozeßbevollmächtigten auf den bevorstehenden Ablauf der Klagefrist hinzuweisen (Beschluß vom 22. August 1984 - BVerwG 9 B 10298.83 -) und daß er sich das im Unterlassen einer solchen Mitteilung liegende Verschulden seiner ursprünglichen Prozeßbevollmächtigten auch in Asylstreitigkeiten zurechnen lassen muß (BVerwG a.a.O.; BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]).
  • BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10298.83

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 28.01.1985 - 9 B 268.84
    Dabei übersieht der Kläger, daß es auch im Falle einer Mandatskündigung zu den Pflichten seiner ursprünglichen Prozeßbevollmächtigten gehörte, ihn oder seinen neuen Prozeßbevollmächtigten auf den bevorstehenden Ablauf der Klagefrist hinzuweisen (Beschluß vom 22. August 1984 - BVerwG 9 B 10298.83 -) und daß er sich das im Unterlassen einer solchen Mitteilung liegende Verschulden seiner ursprünglichen Prozeßbevollmächtigten auch in Asylstreitigkeiten zurechnen lassen muß (BVerwG a.a.O.; BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]).
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