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BVerwG, 28.01.1985 - 9 B 268.84 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 18.10.1984 - 6 B 82 G. 99
- BVerwG, 28.01.1985 - 9 B 268.84
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 20.04.1982 - 2 BvL 26/81
Anwaltsverschulden
Auszug aus BVerwG, 28.01.1985 - 9 B 268.84
Dabei übersieht der Kläger, daß es auch im Falle einer Mandatskündigung zu den Pflichten seiner ursprünglichen Prozeßbevollmächtigten gehörte, ihn oder seinen neuen Prozeßbevollmächtigten auf den bevorstehenden Ablauf der Klagefrist hinzuweisen (Beschluß vom 22. August 1984 - BVerwG 9 B 10298.83 -) und daß er sich das im Unterlassen einer solchen Mitteilung liegende Verschulden seiner ursprünglichen Prozeßbevollmächtigten auch in Asylstreitigkeiten zurechnen lassen muß (…BVerwG a.a.O.; BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]). - BVerwG, 22.08.1984 - 9 B 10298.83
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 28.01.1985 - 9 B 268.84
Dabei übersieht der Kläger, daß es auch im Falle einer Mandatskündigung zu den Pflichten seiner ursprünglichen Prozeßbevollmächtigten gehörte, ihn oder seinen neuen Prozeßbevollmächtigten auf den bevorstehenden Ablauf der Klagefrist hinzuweisen (Beschluß vom 22. August 1984 - BVerwG 9 B 10298.83 -) und daß er sich das im Unterlassen einer solchen Mitteilung liegende Verschulden seiner ursprünglichen Prozeßbevollmächtigten auch in Asylstreitigkeiten zurechnen lassen muß (…BVerwG a.a.O.; BVerfGE 60, 253 [BVerfG 20.04.1982 - 2 BvL 26/81]).